Rechtsanwaltliches Berufsrecht: Kenntnisse im Berufsrecht gemäß § 43f BRAO

Angeboten von: Prof. Dr. Kai von Lewinski
Anbietende Hochschule: Uni Passau
Kurssprache: Deutsch
Wissensgebiet: Rechtswissenschaft Kostenfrei
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 10 Stunden Kostenfrei Einschreiben
Bildnachweis: mohamed_hassan (on Pixabay)

Was erwartet Sie in diesem Kurs?

Die Rechtsanwaltshaft ist im Wandel. Das Aufkommen internationaler "Law Firms" oder die Digitalisierung der Rechtsdienstleistung sind Veränderungen, auf die auch das Berufsrecht reagiert hat. Dieses zu verstehen, ist für eine anwaltliche Tätigkeit unverzichtbar, aber auch sonst hilfreich für alle, die mit Rechtsanwälten zu tun haben.

An das rechtsanwaltliche Berufsrecht als klassische juristische Querschnittsmaterie kann sich von verschiedenen Seiten angenähert werden. Dieser Kurs bietet einen Überblick über die wesentlichen Bereiche des Berufsrechts und vermittelt die Kenntnisse, die für eine rechtsanwaltliche Berufsausübung unerlässlich sind. Er richtet sich nach den Anforderungen des § 43f Abs. 1 BRAO und des § 5a BORA und behandelt das Berufsrecht, angefangen bei seinen Grundlagen und Prinzipien über die Pflichten bei der Mandatsbearbeitung und die Modalitäten der Haftung bis hin zur  Organisation und seiner  Verwaltung. Besondere Aufmerksamkeit wird den dem Verbot der Tätigkeit in widerstreitendem Interesse und der  Verschwiegenheitspflicht gewidmet.

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Was können Sie in diesem Kurs lernen?

Der Kurs vermittelt Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen der Rechtsanwaltschaft, die Stellung der Rechtsanwälte im Bereich der Interessenvertretung und die prägenden Charakteristika des Berufs. Ebenso wird das Mandatsverhältnis in seinen unterschiedlichen Ausformungen und Inhalten sowie die damit verbundenen Rechtsverhältnisse behandelt. Im Kurs lernen Sie ferner die Berufspflichten als Rechtsanwalt im und außerhalb des Mandats kennen und können insbesondere in Bezug auf die Verschwiegenheitspflicht und das Verbot widerstreitender Interessenwahrnehmung die Grenzen der Anwaltstätigkeit erkennen. Auch die daraus folgenden Besonderheiten der anwaltlichen Haftung werden dargestellt.

Gliederung

Grundlagen und Prinzipien

  1. Begriff des Anwaltsrechts
  2. Geschichte
  3. Rechtsgrundlagen
  4. Freiheit der Berufsausübung
  5. Organ der Rechtspflege
  6. Berufener Interessenvertreter

Das Mandatsverhältnis

  1. Rechtsnatur des Mandats
  2. Zustandekommen des Mandats
  3. Mandatsparteien
  4. Bevollmächtigung
  5. Mandatsbeendigung
  6. Mandatsgegenstand
  7. Vergütung
  8. Dienstleistung außerhalb des Mandats

Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

  1. Vertretungsverbot bei konkret widerstreitenden Interessen
  2. Tätigkeitsverbot bei abstrakter Gefahr widerstreitender Interessen
  3. Erlangung sensibler Informationen

Die Verschwiegenheitspflicht

  1. Gegenstand der Verschwiegenheitspflicht
  2. Verschwiegenheit als persönliche Pflicht und im Gesamtmandat
  3. Zeugnis- und Aussageverweigerungsrecht
  4. Kommunikationsmittel
  5. Grenzen der Verschwiegenheit
  6. Staatliches Eindringen in das Mandatsverhältnis
  7. Datenschutz

Die sonstigen Berufspflichten und -rechte

  1. Pflichten gegenüber Mandanten
  2. Kollegiales Verhalten
  3. Achtung des Gerichts
  4. Würdigkeit, Verhalten in der Öffentlichkeit
  5. Eigendarstellung und Werbung
  6. Fortbildung
  7. Umgang mit Fremdgeldern

Die berufliche Niederlassung und Organisation

  1. Berufliche Niederlassung
  2. Berufsorganisation
  3. Berufsausübungsgesellschaften und Kooperationsformen
  4. Fremdbesitzverbot und Gebot aktiver Mitarbeit
  5. Wechsel und Auflösung der Berufsgesellschaft
  6. Angestellte Rechtsanwälte
  7. Sonstige Mitarbeiter

Die Organisation des Berufsstandes

  1. Organisation der Berufsträger
  2. Aufgaben der Kammern
  3. Berufsgerichte
  4. Berufsständische Versorgung
  5. Schlichtungsstelle
  6. Sonstige Vereinigungen
  7. Satzungsversammlung bei der BRAK

Die Berufszulassung und -aufsicht

  1. Zulassungsvoraussetzungen
  2. Erlöschen und Aufhebung der Zulassung
  3. Fachanwälte
  4. Ausländische Rechtsanwälte in Deutschland
  5. Aufsichtsbehörden und -organe
  6. Aufsichtsmaßstab und Aufsichtsmittel

Haftung

  1. Zivilrechtliche Haftung
  2. Zivilrechtliche Haftungsbegrenzung
  3. Wettbewerbsrechtliche Haftung
  4. Berufsrechtliche Sanktionen
  5. Strafrecht

Angeboten von

Herr Professor Dr. Kai von Lewinski ist Rechtswissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht an der Universität Passau. Sein Forschungsschwerpunkt liegt unter anderem im rechtsanwaltlichen Berufsrecht. Er ist Verfasser eines mittlerweile in der 5. Auflage erschienen Lehrbuches zum Berufsrecht der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater, Kommentator der §§ 6–10, 43b BORA in Hartung/Scharmer (Hrsg.), BORA/FAO dem Standardkommentar zur Berufs- und Fachanwaltsordnung sowie Autor zahlreicher Fachaufsätze auf dem Gebiet des Berufs- und Rechtsdienstleistungsrechts.

Weitere Autorinnen und Autoren

Am Lehrstuhl hat in erster Linie Herr Lars Grossmann die Hauptarbeit bei der Gestaltung dieses Kurses zum rechtsanwaltlichen Berufsrecht geleistet.

Zielgruppe

Der Kurs richtet sich in erster Linie an Juristen, die eine berufliche Laufbahn in der Rechtsanwaltschaft anstreben oder auch bereits begonnen haben. Darüber hinaus bietet der Kurs aber auch sowohl für Menschen in anderen juristischen Berufen, wie zum Beispiel Rechtspflegern oder Rechtsanwaltsfachangestellten, als auch anderen Interessierten die Möglichkeit, ein fundiertes Verständnis des rechtlichen Rahmens der Rechtsanwaltschaft zu erlangen.

Rechtsanwälte, die nach dem 1. August 2022 zugelassen werden, müssen spätestens im ersten Jahr ihrer Zulassung diese Kenntnisse im Berufsrecht erwerben, soweit sie dieser Pflicht aus § 43f Abs. 1 BRAO, § 5a BORA nicht bereits in den 7 Jahren vor ihrer Zulassung zur Anwaltschaft nachgekommen sind.

Teilnahmebestätigung

Für die Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer zur Erfüllung der der Berufspflicht aus § 43f BRAO erhalten Sie bei erfolgreicher Absolvierung des OPEN vhb-Kurses eine Bescheinigung über die Erlangung der Kenntnisse im Berufsrecht nach § 43f BRAO im erforderlichen Umfang von 10 Zeitstunden.


*** ACHTUNG ***

Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe erkennt die Teilnahme an diesem OPEN-vhb Kurs nach gegenwärtiger Verwaltungspraxis nicht als Lehrveranstaltung im Sinne des § 43f BRAO an.

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Schlagworte

Rechtsanwaltschaft, Berufsrecht, BRAO