Rechtsanwaltliches Berufsrecht: Kenntnisse im Berufsrecht gemäß § 43f BRAO
Rechtsanwaltliches Berufsrecht: Kenntnisse im Berufsrecht gemäß § 43f BRAO
Angeboten von: | Prof. Dr. Kai von Lewinski | ||
Anbietende Hochschule: | Uni Passau | ||
Kurssprache: | Deutsch | ||
Wissensgebiet: | Rechtswissenschaft | Kostenfrei | |
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: | 10 Stunden | Kostenfrei | Einschreiben |
Bildnachweis: mohamed_hassan (on Pixabay) |
Was können Sie in diesem Kurs lernen?
Der Kurs vermittelt Kenntnisse über die
rechtlichen Grundlagen der Rechtsanwaltschaft, die Stellung der Rechtsanwälte
im Bereich der Interessenvertretung und die prägenden Charakteristika des Berufs.
Ebenso wird das Mandatsverhältnis in seinen unterschiedlichen Ausformungen und
Inhalten sowie die damit verbundenen Rechtsverhältnisse behandelt. Im Kurs
lernen Sie ferner die Berufspflichten als Rechtsanwalt im und außerhalb des
Mandats kennen und können insbesondere in Bezug auf die
Verschwiegenheitspflicht und das Verbot widerstreitender Interessenwahrnehmung
die Grenzen der Anwaltstätigkeit erkennen. Auch die daraus folgenden
Besonderheiten der anwaltlichen Haftung werden dargestellt.
Gliederung
Grundlagen und Prinzipien
- Begriff des Anwaltsrechts
- Geschichte
- Rechtsgrundlagen
- Freiheit der Berufsausübung
- Organ der Rechtspflege
- Berufener Interessenvertreter
Das Mandatsverhältnis
- Rechtsnatur des Mandats
- Zustandekommen des Mandats
- Mandatsparteien
- Bevollmächtigung
- Mandatsbeendigung
- Mandatsgegenstand
- Vergütung
- Dienstleistung außerhalb des Mandats
Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen
- Vertretungsverbot bei konkret widerstreitenden Interessen
- Tätigkeitsverbot bei abstrakter Gefahr widerstreitender Interessen
- Erlangung sensibler Informationen
Die Verschwiegenheitspflicht
- Gegenstand der Verschwiegenheitspflicht
- Verschwiegenheit als persönliche Pflicht und im Gesamtmandat
- Zeugnis- und Aussageverweigerungsrecht
- Kommunikationsmittel
- Grenzen der Verschwiegenheit
- Staatliches Eindringen in das Mandatsverhältnis
- Datenschutz
Die sonstigen Berufspflichten und -rechte
- Pflichten gegenüber Mandanten
- Kollegiales Verhalten
- Achtung des Gerichts
- Würdigkeit, Verhalten in der Öffentlichkeit
- Eigendarstellung und Werbung
- Fortbildung
- Umgang mit Fremdgeldern
Die berufliche Niederlassung und Organisation
- Berufliche Niederlassung
- Berufsorganisation
- Berufsausübungsgesellschaften und Kooperationsformen
- Fremdbesitzverbot und Gebot aktiver Mitarbeit
- Wechsel und Auflösung der Berufsgesellschaft
- Angestellte Rechtsanwälte
- Sonstige Mitarbeiter
Die Organisation des Berufsstandes
- Organisation der Berufsträger
- Aufgaben der Kammern
- Berufsgerichte
- Berufsständische Versorgung
- Schlichtungsstelle
- Sonstige Vereinigungen
- Satzungsversammlung bei der BRAK
Die Berufszulassung und -aufsicht
- Zulassungsvoraussetzungen
- Erlöschen und Aufhebung der Zulassung
- Fachanwälte
- Ausländische Rechtsanwälte in Deutschland
- Aufsichtsbehörden und -organe
- Aufsichtsmaßstab und Aufsichtsmittel
Haftung
- Zivilrechtliche Haftung
- Zivilrechtliche Haftungsbegrenzung
- Wettbewerbsrechtliche Haftung
- Berufsrechtliche Sanktionen
- Strafrecht
Angeboten von
Herr Professor Dr. Kai von Lewinski ist Rechtswissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht an der Universität Passau. Sein Forschungsschwerpunkt liegt unter anderem im rechtsanwaltlichen Berufsrecht. Er ist Verfasser eines mittlerweile in der 5. Auflage erschienen Lehrbuches zum Berufsrecht der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater, Kommentator der §§ 6–10, 43b BORA in Hartung/Scharmer (Hrsg.), BORA/FAO dem Standardkommentar zur Berufs- und Fachanwaltsordnung sowie Autor zahlreicher Fachaufsätze auf dem Gebiet des Berufs- und Rechtsdienstleistungsrechts.
Weitere Autorinnen und Autoren
Am
Lehrstuhl hat in erster Linie Herr Lars Grossmann
die Hauptarbeit bei der Gestaltung dieses Kurses zum rechtsanwaltlichen
Berufsrecht geleistet.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich in erster Linie an Juristen, die eine berufliche Laufbahn in der Rechtsanwaltschaft anstreben oder auch bereits begonnen haben. Darüber hinaus bietet der Kurs aber auch sowohl für Menschen in anderen juristischen Berufen, wie zum Beispiel Rechtspflegern oder Rechtsanwaltsfachangestellten, als auch anderen Interessierten die Möglichkeit, ein fundiertes Verständnis des rechtlichen Rahmens der Rechtsanwaltschaft zu erlangen.
Rechtsanwälte, die nach dem 1. August 2022 zugelassen werden, müssen spätestens im ersten Jahr ihrer Zulassung diese Kenntnisse im Berufsrecht erwerben, soweit sie dieser Pflicht aus § 43f Abs. 1 BRAO, § 5a BORA nicht bereits in den 7 Jahren vor ihrer Zulassung zur Anwaltschaft nachgekommen sind.
Teilnahmebestätigung
Für die Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer zur Erfüllung der der Berufspflicht aus § 43f BRAO erhalten Sie bei
erfolgreicher Absolvierung des OPEN vhb-Kurses eine Bescheinigung über die
Erlangung der Kenntnisse im Berufsrecht nach § 43f BRAO im erforderlichen
Umfang von 10 Zeitstunden.
*** ACHTUNG ***
Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe erkennt die Teilnahme an diesem OPEN-vhb Kurs nach gegenwärtiger Verwaltungspraxis nicht als Lehrveranstaltung im Sinne des § 43f BRAO an.