Medienrecht für Journalisten und Blogger

Angeboten von: Prof. Dr. Kai von Lewinski, Prof. Dr. Christoph Neuberger (LMU)
Anbietende Hochschule: Uni Passau
Kurssprache: Deutsch
Wissensgebiet: Rechtswissenschaft Kostenfrei
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 12 Stunden Kostenfrei Einschreiben
Bildnachweis: Julius Drost (@juliusdrost) (on Unsplash)

Was erwartet Sie in diesem Kurs?

Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, soll nicht davor verschrecken, die Online-Möglichkeiten der Kommunikation und Verbreitung von Inhalten aktiv zu nutzen. Doch für das Bloggen und für die Inhalte-Verbreitung gibt es Vorgaben, die man kennen muss. Der Kurs „Medienrecht für Journalisten und Blogger“ möchte weniger das große Mediensystem erklären als die alltäglichen Fragen beantworten. Hierfür ist der schon länger existierende und bewährte CLASSIC vhb-Kurs „Konvergentes Medienrecht“ um seine theoretischen Teile gekürzt, auf die praktische Perspektive des Einzelnen fokussiert und um interaktive und multimediale Elemente ergänzt worden.
Der Kurs soll und kann seiner Leserschaft Ängste und Sorgen vor rechtlichen Stolpersteinen nehmen.

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Was können Sie in diesem Kurs lernen?

„Medienrecht für Journalisten und Blogger“ vermittelt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Medienkommunikation, insbesondere im Kommunikationsraum des Internets. Dies soll dabei helfen, Kommunikation über (Online-)Medien besser einordnen und einschätzen zu können. Der Kurs hilft dabei, einen tatsächlichen Rechtsverstoß schneller und klarer zu erkennen, so dass er vermieden werden kann. 


Gliederung

1. Teil: Grundlagen und Entwicklungen

I. „Kommunikation“
II. „Medien“
III. (Aus-)Wirkungen der Medien
IV. „Journalismus“
V. Digitalisierung und Medienkonvergenz
VI. Wandel der Öffentlichkeit im Internet
VII. Qualität der Kommunikation im Internet
VIII. Blogs und andere Beteiligungsformate im Internet
IX. Erforderlichkeit eines rechtlichen Rahmens

2. Teil: (Aktive) Kreation eigener Inhalte

I. Selbstdarstellung
1. Grundsätzliche Freiheit
2. Spezifische Grenzen der Selbstdarstellung
3. Kein Recht auf Publikum
II. Fremddarstellung
1. Grundsätzliche Freiheit zur Informationsbeschaffung und Fremddarstellung
2. Spezifische Grenzen der Informationsbeschaffung und Fremddarstellung
3. Kein Recht auf Publikum
III. Allgemeine inhaltliche Grenzen
1. Impressumspflichten
2. Werberecht
3. Lauterkeitsrecht
4. Jugendschutzrecht

3. Teil: (Passive) Übernahme fremder Inhalte

I. Klassische und moderne Formen der „Redaktion“
II. Urheberrecht

4. Teil: Verbreitung der Inhalte

I. Allgemeines
II. Vertragliche Beziehungen zu sozialen Netzwerken
III. Netzwerkdurchsetzungsgesetz
IV. Verbreitung jugendgefährdender Inhalte

5. Teil: Haftung für Inhalte

I. Strafrechtliche Haftung
II. Zivilrechtliche Haftung

Weitere Autorinnen und Autoren

Der Kurs wurde an den Lehrstühlen von Prof. Dr. Kai v. Lewinski und von Prof. Dr. Christoph Neuberger erstellt. Kai v. Lewinski ist Rechtswissenschaftler und hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht an der Universität Passau inne. Christoph Neuberger ist Kommunikationswissenschaftler und war zum Zeitpunkt der Kurserstellung Inhaber des Lehrstuhls für Kommunikationswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2019 ist Christoph Neuberger Professor für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Beide forschen zu Medien und Journalismus und bieten schon lange den CLASSIC vhb Kurs zum „Konvergenten Medienrecht“ an.


Am Passauer Lehrstuhl haben vor allem Benedikt Leven und Sophie Derfler die Hauptarbeit zu diesem Kurs geleistet. Die beiden sind in den begleitenden Videos auch die „Gesichter“ des Kurses. Am Münchner Lehrstuhl haben Liselotte Drescher und Anna Mayer die Ausarbeitung der Texte unterstützt. 

Zielgruppe

Der Kurs möchte gerade freiberuflichen – oder auch (noch) hobbymäßig agierenden – Bloggern und Gelegenheitsjournalisten, die keinen „großen Apparat“ hinter sich haben und denen deshalb das institutionelle Erfahrungswissen eines Medienhauses fehlt, helfen.
Er richtet sich aber auch an alle anderen, die Interesse am Medienrecht haben, sei es, dass sie sich nur einen Einblick in die Materie verschaffen möchten oder dass sie als publizierende Neulinge und Gelegenheitsschreiber schon Inhalte im Internet kreieren beziehungsweise dies in Zukunft jedenfalls vorhaben und sich also erst noch auf den „journalistischen Weg“ machen.

Teilnahmebestätigung

Sobald Sie 50 Prozent der im Kurs enthaltenen Online-Selbsttest erfolgreich bearbeitet haben, haben Sie die Möglichkeit, sich im Reiter "Teilnahmebestätigung & Badges" eine Teilnahmebestätigung im PDF-Format herunterzuladen.


Lizenz

All rights reserved

Schlagworte

Medienrecht, Recht, Content-Creator, Blogger, Social Media, Kommunikation, Urheberrecht, Werberecht, Online-Journalismus